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Zivilrecht

OGH: Zur Auslegung des § 1 Abs 1 iVm Abs 4 KuKuSpoSiG, der die Substitutionsbefugnis der Rückzahlungspflicht des Veranstalters durch die Begebung eines Gutscheins betragsmäßig (auf 70 EUR) begrenzt und zur Frage wie diese Regelung bei Entfall (aufgrund COVID-19) einer mehrtägigen Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltung zu verstehen ist

§ 1 Abs 1 iVm Abs 4 KuKuSpoSiG ist dahin auszulegen, dass der Veranstalter nach dem COVID-19-bedingten Entfall einer mehrtägigen Kunst-, Kultur- oder Sportveranstaltung, für die auch Tagestickets gekauft werden konnten, für jeden einzelnen Veranstaltungstag einen Gutschein bis zu 70 EUR begeben kann und nur das über diesen Betrag pro Veranstaltungstag hinausgehende (anteilige) Entgelt bar rückzuerstatten hat

28. 12. 2021
Gesetze:   § 1 KuKuSpoSiG
Schlagworte: Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsrecht, COVID-19, Übergabe eines Gutscheins anstelle der Entgeltrückzahlung, Entfall einer mehrtägigen Veranstaltung

 
GZ 10 Ob 20/21w, 19.10.2021
 
OGH: § 1 Abs 1 iVm Abs 4 KuKuSpoSiG ist dahin auszulegen, dass der Veranstalter nach dem COVID-19-bedingten Entfall einer mehrtägigen Kunst-, Kultur- oder Sportveranstaltung, für die auch Tagestickets gekauft werden konnten, für jeden einzelnen Veranstaltungstag einen Gutschein bis zu 70 EUR begeben kann und nur das über diesen Betrag pro Veranstaltungstag hinausgehende (anteilige) Entgelt bar rückzuerstatten hat.
 
 

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