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Verfahrensrecht

VwGH: Verletzung des Parteiengehörs; Neuerungsverbot vor VwGH

Das vor dem VwGH geltende Neuerungsverbot gilt nur im Falle des gewährten Parteiengehörs

20. 12. 2021
Gesetze:   § 45 AVG, § 10 VwGVG, § 41 VwGG
Schlagworte: Verwaltungsgerichtshof, Verletzung des Parteiengehörs, Neuerungsverbot

 
GZ Ra 2021/22/0018, 19.10.2021
 
VwGH: Das vor dem VwGH geltende Neuerungsverbot gilt nur im Falle des gewährten (gegenständlich allerdings unterbliebenen) Parteiengehörs.
 
 

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