Nach dem Übergangsrecht (§ 726 Abs 3 ASVG) kann einem Versicherten aufgrund eines Günstigkeitsvergleichs ein die Ausgleichszulage ergänzender Ausgleichszulagenbonus oder ein eine geringe Pensionsleistung verbessernder Pensionsbonus zustehen, selbst wenn die Berechnung nach § 299a ASVG keinen Bonusanspruch ergäbe
GZ 10 ObS 83/21k, 29.07.2021
OGH: Nach dem Übergangsrecht (§ 726 Abs 3 ASVG) kann einem Versicherten aufgrund eines Günstigkeitsvergleichs ein die Ausgleichszulage ergänzender Ausgleichszulagenbonus oder ein eine geringe Pensionsleistung verbessernder Pensionsbonus zustehen, selbst wenn die Berechnung nach § 299a ASVG keinen Bonusanspruch ergäbe.