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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Ausbildungskostenrückersatz – zur Auslegung des § 2d Abs 3 Z 1 AVRAG, insbesondere, ob dadurch Ausbildungskostenrückersatzvereinbarungen mit Minderjährigen jedenfalls nicht der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung bedürfen

Die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Minderjährigen über den Rückersatz von Ausbildungskosten iSd § 2d Abs 3 Z 1 AVRAG hängt zwar von der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ab, nicht aber von einer gerichtlichen Genehmigung iSd § 167 Abs 3 ABGB

30. 11. 2021
Gesetze:   § 2d AVRAG, § 167 ABGB
Schlagworte: Arbeitsvertragsrecht, Ausbildungskostenrückersatz, Minderjähriger, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, keine pflegschaftsbehördliche Genehmigung

 
GZ 9 ObA 66/21b, 02.09.2021
 
OGH: Die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Minderjährigen über den Rückersatz von Ausbildungskosten iSd § 2d Abs 3 Z 1 AVRAG hängt zwar von der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ab, nicht aber von einer gerichtlichen Genehmigung iSd § 167 Abs 3 ABGB.
 

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