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Steuerrecht

VwGH: § 188 BAO – zur Gewinnfeststellung

Die Verletzung des Grundsatzes der Einheitlichkeit bewirkt nicht bloß die Rechtswidrigkeit der Erledigung nach § 188 BAO, sondern deren Unwirksamkeit

29. 11. 2021
Gesetze:   § 188 BAO
Schlagworte: Gewinnfeststellung, mehrere Personen, Grundsatz der Einheitlichkeit

 
GZ Ra 2019/15/0137, 12.10.2021
 
VwGH: Der VwGH hat klargestellt, dass der durch das AbgVRefG, BGBl I 2009/20, eingeführte Abs 5 des § 188 BAO - von den in dieser Bestimmung ausdrücklich erfassten Fällen abgesehen - nichts am Grundsatz der Einheitlichkeit des Gewinnfeststellungsverfahrens geändert hat. Die Verletzung des Grundsatzes der Einheitlichkeit bewirkt nicht bloß die Rechtswidrigkeit der Erledigung nach § 188 BAO, sondern deren Unwirksamkeit.
 
 

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