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Verfahrensrecht

VwGH: Zustellrechtliche Begleitmaßnahmen zu COVID-19 –Zustellung ohne Zustellnachweis iSd § 26a ZustG aF

Eine unterbliebene Verständigung steht der Wirksamkeit der Zustellung nach § 26a Z 1 ZustG aF nicht entgegen

22. 11. 2021
Gesetze:   § 26a ZustG aF
Schlagworte: Zustellung, Corona, Zustellung ohne Zustellnachweis, unterbliebene Verständigung

 
GZ Ra 2021/06/0100, 07.10.2021
 
VwGH: Eine unterbliebene Verständigung steht der Wirksamkeit der Zustellung nach § 26a Z 1 ZustG aF nicht entgegen; dies gilt umso mehr für den Fall, dass der Empfänger zum Zeitpunkt der Zustellung an der Abgabestelle anwesend war und somit rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte.
 
 

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