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Zivilrecht

OGH: § 934 ABGB – laesio enormis und Beweislast

Die bloße Behauptung, dass Leistung und Gegenleistung in einem auffallenden Missverhältnis stünden bzw dass die Voraussetzungen des § 934 ABGB gegeben seien, reicht nicht aus

09. 11. 2021
Gesetze:   § 934 ABGB
Schlagworte: Laesio enormis, Beweislast

 
GZ 8 Ob 96/21g, 14.09.2021
 
OGH: Nach den allgemeinen Regeln über die Beweislastverteilung trifft für die Verkürzung iSd § 934 ABGB den „Verkürzten“ die Beweislast. Zur schlüssigen Geltendmachung der Anfechtung des Vertrags wegen laesio enormis bedarf es daher konkreter Behauptungen und Beweisanbote, die eine nachvollziehbare Bewertung der beiderseitigen Leistungen ermöglichen. Die bloße Behauptung, dass Leistung und Gegenleistung in einem auffallenden Missverhältnis stünden bzw dass die Voraussetzungen des § 934 ABGB gegeben seien, reicht nicht aus.
 
Bereits das Berufungsgericht hat darauf hingewiesen, dass es an einem entsprechenden Tatsachenvorbringen der Klägerin fehlt.
 
 

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