Home

Zivilrecht

OGH: § 231 ABGB – berufsbedingt aufgewendete Fahrtkosten als Abzugsposten?

Im Allgemeinen erachtet der OGH einen Abzug des Kilometergeldes im Ausmaß von 50 % unter Berücksichtigung eines weiteren Abzugs für fiktive Kosten einer Nahverkehrskarte als angemessen

02. 11. 2021
Gesetze:   § 231 ABGB
Schlagworte: Familienrecht, Kindesunterhalt, Bemessung, berufsbedingt aufgewendete Fahrtkosten, Nahverkehrskarte

 
GZ 3 Ob 118/21f, 01.09.2021
 
OGH: Es entspricht der Rsp, dass die Kosten der Fahrten zum und vom Arbeitsplatz mit dem eigenen PKW von der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht zur Gänze abzugsfähig sind, weil sonst eine Besserstellung gegenüber anderen Arbeitnehmern erfolgen würde. Aus diesem Grund können die abzugsfähigen Fahrtkosten nicht generell mit dem amtlichen Kilometergeld gleichgesetzt werden. Dabei ist auch zu beachten, dass während des Erholungsurlaubs und allfälliger Krankenstände keine PKW-Fahrtkosten anfallen und der Unterhalt überdies nicht mathematisch exakt zu berechnen ist.
 
Mit welchem Betrag pro gefahrenem Kilometer der tatsächliche Aufwand an Betriebsmitteln von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Im Allgemeinen erachtet der OGH einen Abzug des Kilometergeldes im Ausmaß von 50 % unter Berücksichtigung eines weiteren Abzugs für fiktive Kosten einer Nahverkehrskarte als angemessen. Von dieser Rsp ist das Rekursgericht nicht zu Lasten des Vaters abgewichen.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at