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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Einschleifregelung – zur Auslegung des § 8a KBGG

Bezieht ein Pflegeelternteil in einem Kalenderjahr für mehr als ein Kind pauschales Kinderbetreuungsgeld, kann bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze der Überschreitungsbetrag nur einmal für das Kalenderjahr zurückgefordert werden; die Zuverdienstgrenze ist nicht für jedes Kind gesondert zu ermitteln

27. 10. 2021
Gesetze:   § 8a KBGG, § 2 KBGG
Schlagworte: Kinderbetreuungsgeld, Überschreiten der Zuverdienstgrenze

 
GZ 10 ObS 72/21t, 22.06.2021
 
OGH: Bezieht ein Pflegeelternteil in einem Kalenderjahr für mehr als ein Kind pauschales Kinderbetreuungsgeld, kann bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze der Überschreitungsbetrag nur einmal für das Kalenderjahr zurückgefordert werden. Die Zuverdienstgrenze ist nicht für jedes Kind gesondert zu ermitteln.
 
 

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