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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob letztwillige Verfügungen, die vor Eingehen der Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft errichtet wurden, von § 725 Abs 1 ABGB erfasst werden

§ 725 Abs 1 Satz 1 ABGB erfasst auch solche letztwillige Verfügungen, die der Erblasser vor Eingehen einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft errichtet hat

12. 10. 2021
Gesetze:   § 725 ABGB
Schlagworte: Erbrecht, letztwillige Verfügungen, Verlust der Angehörigenstellung

 
GZ 2 Ob 76/21x, 05.08.2021
 
OGH: § 725 Abs 1 Satz 1 ABGB erfasst auch solche letztwillige Verfügungen, die der Erblasser vor Eingehen einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft errichtet hat.
 
 

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