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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage, ob allein Zeiten der Kindererziehung und der Selbstversicherung nach § 18a ASVG einen Anspruch der in Österreich nie erwerbstätigen Klägerin auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension begründen können

Zeiten der Kindererziehung sowie Zeiten der Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes nach § 18a ASVG begründen keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension, wenn die versicherte Person nie ins Erwerbsleben eingetreten ist

28. 09. 2021
Gesetze:   § 273 ASVG, § 255 ASVG, § 18a ASVG
Schlagworte: Pensionsversicherung, Berufsunfähigkeit, Invalidität, Kindererziehung, Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes

 
GZ 10 ObS 44/21z, 29.07.2021
 
OGH: Zeiten der Kindererziehung sowie Zeiten der Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes nach § 18a ASVG begründen keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension, wenn die versicherte Person nie ins Erwerbsleben eingetreten ist.
 
Der OGH sieht sich nicht zur (neuerlichen) Befassung des VfGH zu dieser Problematik veranlasst. Die Differenzierung zwischen Alterspension und Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension ist sachgerecht.
 
 

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