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Zivilrecht

OGH: Zum Nachvermächtnis

Der Nachvermächtnisnehmer erwirbt mit Eintritt der Bedingung einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung des Vermächtnisgegenstands

03. 08. 2021
Gesetze:   § 652 ABGB, § 604 ABGB
Schlagworte: Erbrecht, Nachvermächtnis

 
GZ 2 Ob 42/21x, 26.05.2021
 
OGH: Der Nachvermächtnisnehmer erwirbt mit Eintritt der Bedingung (hier: Versterben des Erben) einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung des Vermächtnisgegenstands
 
 

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