Die Einehe bzw das Verbot der mehrfachen Ehe (Bigamie) ist Inhalt der geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts und damit der unverzichtbaren Wertvorstellungen, die die österreichische Rechtsordnung prägen
GZ Ra 2019/01/0343, 19.05.2021
VwGH: Im Revisionsfall wurde eine Doppelehe eingegangen und dieser Umstand im Verfahren über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft - und damit der Unionsbürgerschaft - mit Irreführungsabsicht verschwiegen.
Die Einehe bzw das Verbot der mehrfachen Ehe (Bigamie) ist Inhalt der geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts und damit der unverzichtbaren Wertvorstellungen, die die österreichische Rechtsordnung prägen. Dies macht auch der gerichtliche Straftatbestand des § 192 StGB deutlich, wonach eine mehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen ist.