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Verfahrensrecht

VwGH: Zum Vorliegen eines Aktes der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt

Ob es sich um eine Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gehandelt hat, unterliegt einer einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG

26. 07. 2021
Gesetze:   § 88 SPG, Art 130 B-VG, Art 132 B-VG
Schlagworte: Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt

 
GZ Ra 2021/01/0162, 26.05.2021
 
VwGH: Soweit die Revision Rsp zum Vorliegen eines Aktes der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vermisst, genügt es, auf die hiezu ergangene stRsp des VwGH hinzuweisen. Ob es sich um eine Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gehandelt hat, unterliegt einer einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG.
 
 

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