Zwingende arbeitsrechtliche Regelungen stehen einem Einwand der sittenwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmerposition entgegen
GZ 8 ObA 49/07z, 11.10.2007
Der Kläger, "selbstständiger Mitarbeiter" auf Honorarbasis, berief sich auf seine - im Prozess bejahte - Arbeitnehmerstellung, nachdem er wiederholt den Vorschlag seines Arbeitgebers auf Abschluss eines Angestelltenvertrages abgelehnt hatte.
OGH: Zwingende arbeitsrechtliche Regelungen (hier: der dem Arbeitnehmer gebührende Abfertigungsanspruch nach § 23 AngG) stehen einem Einwand der sittenwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmerposition entgegen.