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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob eine gerichtliche Erwachsenenvertretung durch einen nahen Angehörigen zu beenden ist, bevor dieser als gesetzlicher Erwachsenenvertreter eingetragen wurde

Erklärt sich bei bestehender gerichtlicher Erwachsenenvertretung ein Angehöriger bereit, die Angelegenheiten als gesetzlicher Erwachsenenvertreter zu besorgen, und ist er dafür geeignet, so ist die gerichtliche Erwachsenenvertretung zu beenden, um die Eintragung des Angehörigen als gesetzlicher Erwachsenenvertreter zu ermöglichen

13. 07. 2021
Gesetze:   § 271 ABGB, § 246 ABGB, § 268 ABGB, § 243 ABGB, § 270 ABGB
Schlagworte: Erwachsenenschutzrecht, gerichtliche Erwachsenenvertretung, naher Angehöriger, gesetzlicher Erwachsenenvertreter, Eintragung

 
GZ 8 Ob 49/21w, 26.05.2021
 
OGH: Erklärt sich bei bestehender gerichtlicher Erwachsenenvertretung ein Angehöriger bereit, die Angelegenheiten als gesetzlicher Erwachsenenvertreter zu besorgen, und ist er dafür geeignet, so ist die gerichtliche Erwachsenenvertretung zu beenden, um die Eintragung des Angehörigen als gesetzlicher Erwachsenenvertreter zu ermöglichen. Die Beendigung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung darf aber nicht zur Unzeit erfolgen.
 
 

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