Home

Zivilrecht

OGH: Unterhalt iZm Prozess- und Anwaltskosten

Reichen die laufenden Unterhaltsbeiträge zur Begleichung derartiger Kosten nicht aus, hat der Unterhaltspflichtige aus Anlass eines solchen Sonderbedarfs zusätzliche Zahlungen zu leisten, soweit ihm dies nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zumutbar ist

29. 06. 2021
Gesetze:   § 94 ABGB, § 231 ABGB
Schlagworte: Familienrecht, Unterhalt, Prozess- und Anwaltskosten

 
GZ 8 Ob 61/21k, 26.05.2021
 
OGH: Es entspricht stRsp, dass auch die Deckung notwendiger Prozess- und Anwaltskosten zum Unterhalt zählt. Reichen die laufenden Unterhaltsbeiträge zur Begleichung derartiger Kosten nicht aus, hat der Unterhaltspflichtige aus Anlass eines solchen Sonderbedarfs zusätzliche Zahlungen zu leisten, soweit ihm dies nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zumutbar ist.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at