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Verfahrensrecht

VwGH: Notwendigkeit der Beiziehung eines Sachverständigen

Die Beiziehung eines Sachverständigen ist regelmäßig dann „notwendig“ iSd § 52 Abs 1 AVG, wenn zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts besonderes Fachwissen erforderlich ist, über das das entscheidende Organ selbst nicht verfügt

22. 06. 2021
Gesetze:   § 52 AVG, §§ 37 ff AVG
Schlagworte: Sachverständige, Notwendigkeit der Beiziehung

 
GZ Ra 2020/18/0326, 21.04.2021
 
VwGH: Die Beiziehung eines Sachverständigen ist regelmäßig dann „notwendig“ iSd § 52 Abs 1 AVG, wenn zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts besonderes Fachwissen erforderlich ist, über das das entscheidende Organ selbst nicht verfügt.
 
 

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