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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob im Fall einer Versicherung auf fremde Rechnung die Zahlung der Versicherungsleistung direkt an den Versicherten den Anspruchsübergang nach § 67 VersVG auslöst

Erbringt der Kaskoversicherer nach einem Verkehrsunfall die Versicherungsleistung nicht an den Versicherungsnehmer, sondern direkt an den Versicherten, so bewirkt dies den Forderungsübergang nach § 67 Abs 1 VersVG, wenn der Versicherte empfangsberechtigt ist

15. 06. 2021
Gesetze:   § 67 VersVG
Schlagworte: Versicherungsvertragsrecht, Legalzession, Versicherung auf fremde Rechnung, Zahlung an Versicherten, Aktivlegitimation

 
GZ 2 Ob 1/21t, 29.04.2021
 
OGH: Erbringt der Kaskoversicherer nach einem Verkehrsunfall die Versicherungsleistung nicht an den Versicherungsnehmer, sondern direkt an den Versicherten (hier: Fahrzeugeigentümer und Leasinggeber), so bewirkt dies den Forderungsübergang nach § 67 Abs 1 VersVG, wenn der Versicherte empfangsberechtigt ist. Der Kaskoversicherer ist in diesem Fall zum Regress gegen den Schädiger aktiv legitimiert.
 
 

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