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Fremdenrecht

VwGH: Aufenthaltsehe iSd § 11 Abs 1 Z 4 NAG

Der Versagungsgrund des § 11 Abs 1 Z 4 NAG kann nur während des Bestehens einer Aufenthaltsehe herangezogen werden; dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Entscheidung im (hier) wiederaufgenommenen Verfahren an

14. 06. 2021
Gesetze:   § 11 NAG
Schlagworte: Aufenthaltstitel, Aufenthaltsehe

 
GZ Ra 2020/22/0237, 22.04.2021
 
VwGH: Der Versagungsgrund des § 11 Abs 1 Z 4 NAG kann nur während des Bestehens einer Aufenthaltsehe herangezogen werden. Dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Entscheidung im (hier) wiederaufgenommenen Verfahren an.
 

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