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Verfahrensrecht

VwGH: Zum Fristsetzungsantrag

Das Verfahren über einen Fristsetzungsantrag ist auch einzustellen, wenn das säumige VwG nach Einbringung des Fristsetzungsantrages einen Aussetzungsbeschluss gem § 38 AVG (iVm § 17 VwGVG) fasst

14. 06. 2021
Gesetze:   § 38 VwGG, § 38 AVG, § 17 VwGVG, § 33 VwGG
Schlagworte: Fristsetzungsantrag, Säumnis, Vorfrage, Aussetzung des Verfahrens, Einstellung

 
GZ Fr 2021/05/0001, 19.04.2021
 
VwGH: Das Verfahren über einen Fristsetzungsantrag ist auch einzustellen, wenn das säumige VwG nach Einbringung des Fristsetzungsantrages einen Aussetzungsbeschluss gem § 38 AVG (iVm § 17 VwGVG) fasst. Im Fristsetzungsverfahren geht es lediglich um die Frage der Säumnis des VwG, nicht aber um die Rechtmäßigkeit der die Säumnis beendenden Entscheidung.
 
 

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