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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Berechnung der Pensionsabfindung nach § 5 Abs 2 AVRAG

Bei der Berechnung einer Pensionsabfindung nach dem Teilwertverfahren und versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 5 Abs 2 AVRAG) sind fest stehende kollektivvertragliche Zeitvorrückungen zu berücksichtigen

25. 05. 2021
Gesetze:   § 5 AVRAG
Schlagworte: Pensionsabfindung, Berechnung

 
GZ 8 ObA 43/20m, 18.12.2020
 
OGH: Bei der Berechnung der strittigen Pensionsabfindung ist von einer auf versicherungsmathematischen Grundsätzen beruhenden Bildung der Pensionsrücklage nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung fest stehender kollektivvertraglicher Zeitvorrückungen auszugehen.
 
 

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