Strafrecht
OGH: § 205 StGB – sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (hier: starke Alkoholisierung des Tatopfers)
Zurechnungsunfähigkeit des Tatopfers ist keine Voraussetzung für die Subsumtion nach § 205 Abs 1 StGB
25. 05. 2021
Gesetze:
§ 205 StGB
Schlagworte: Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, starke Alkoholisierung, Zurechnungsunfähigkeit
GZ 14 Os 10/21h, 23.03.2021
OGH: Zurechnungsunfähigkeit (hier:) zufolge voller Berauschung des Tatopfers ist keine Voraussetzung für die Subsumtion nach § 205 Abs 1 StGB.