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Strafrecht

OGH: § 205 StGB – sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (hier: starke Alkoholisierung des Tatopfers)

Zurechnungsunfähigkeit des Tatopfers ist keine Voraussetzung für die Subsumtion nach § 205 Abs 1 StGB

25. 05. 2021
Gesetze:   § 205 StGB
Schlagworte: Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, starke Alkoholisierung, Zurechnungsunfähigkeit

 
GZ 14 Os 10/21h, 23.03.2021
 
OGH: Zurechnungsunfähigkeit (hier:) zufolge voller Berauschung des Tatopfers ist keine Voraussetzung für die Subsumtion nach § 205 Abs 1 StGB.
 
 

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