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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob der Direktanspruch des ergänzungsberechtigten Noterben, der zugleich Erbe ist (§ 783 ABGB aF), die Einantwortung der Verlassenschaft voraussetzt

Der erkennende Senat gelangt zur Ansicht, dass die besseren Gründe für die Möglichkeit einer direkten Klage des pflichtteilsberechtigten, erbantrittserklärten Erben auf Ergänzung seines Pflichtteils durch Kürzung des Vermächtnisses iSv § 783 ABGB aF gegen den Vermächtnisnehmer, dem das Vermächtnis bereits ausgefolgt wurde, bereits vor der Einantwortung sprechen

25. 05. 2021
Gesetze:   § 783 ABGB aF, § 693 ABGB, § 226 ZPO
Schlagworte: Erbrecht, Noterbe, Pflichtteils-(ergänzungs-)ansprüche, Einantwortung, Verlassenschaft, Vermächtnis

 
GZ 2 Ob 189/20p, 25.03.2021
 
OGH: Der erkennende Senat gelangt zur Ansicht, dass die besseren Gründe für die Möglichkeit einer direkten Klage des pflichtteilsberechtigten, erbantrittserklärten Erben auf Ergänzung seines Pflichtteils durch Kürzung des Vermächtnisses iSv § 783 ABGB aF gegen den Vermächtnisnehmer, dem das Vermächtnis bereits ausgefolgt wurde, bereits vor der Einantwortung sprechen.
 
 

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