§ 292 Abs 1 ASVG ist dahin auszulegen, dass auch der nach § 51 Abs 1 Z 2 NAG (Art 7 Abs 1 lit b Unionsbürger-RL) rechtmäßige Aufenthalt dann nicht zu einem Anspruch auf Ausgleichszulage führt, wenn die ausreichenden Existenzmittel aus familieninternen Zuwendungen stammen
GZ 10 ObS 110/20d, 26.02.2021
OGH: § 292 Abs 1 ASVG ist dahin auszulegen, dass auch der nach § 51 Abs 1 Z 2 NAG (Art 7 Abs 1 lit b Unionsbürger-RL) rechtmäßige Aufenthalt dann nicht zu einem Anspruch auf Ausgleichszulage führt, wenn die ausreichenden Existenzmittel aus familieninternen Zuwendungen stammen.