Der Bericht eines Vertrauensanwaltes unterliegt der freien Beweiswürdigung
GZ Ra 2021/01/0088, 24.03.2021
VwGH: Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung iZm der Beweiswürdigung liegt nur dann vor, wenn das VwG die im Einzelfall vorgenommene Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hat. Eine derart krasse Fehlbeurteilung des VwG wird in der Revision nicht dargetan, zumal der Bericht eines „Vertrauensanwaltes“ der freien Beweiswürdigung unterliegt und das VwG die Unglaubwürdigkeit des Fluchtvorbringens nicht ausschließlich auf den Bericht des Vertrauensanwaltes stützte, sondern diesbezüglich in seinen beweiswürdigenden Erwägungen mehrere Argumente (zahlreiche Widersprüche, gefälschte Urkunden) ins Treffen führte.