Nach der Rsp des VwGH bildet der bloße Vorwurf von Verfahrensfehlern - ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände - keinen Anlass, die Befangenheit des Richters anzunehmen
GZ Ra 2021/03/0031, 03.03.2021
VwGH: Nach der Rsp des VwGH bildet der bloße Vorwurf von Verfahrensfehlern - ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände - keinen Anlass, die Befangenheit des Richters anzunehmen.