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Fremdenrecht

VwGH: Behebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG

Das - vom BVwG gebrauchte - Argument, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sei als Spezialbehörde eingerichtet, wurde in der bisherigen Rsp schon verworfen und als untauglich angesehen, eine Behebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG 2014 allein darauf gründen zu können

03. 05. 2021
Gesetze:   § 28 VwGVG
Schlagworte: Kassation

 
GZ Ra 2020/01/0278, 08.03.2021
 
VwGH: Das - vom BVwG gebrauchte - Argument, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sei als Spezialbehörde eingerichtet, wurde in der bisherigen Rsp schon verworfen und als untauglich angesehen, eine Behebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG 2014 allein darauf gründen zu können.
 
 

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