Das - vom BVwG gebrauchte - Argument, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sei als Spezialbehörde eingerichtet, wurde in der bisherigen Rsp schon verworfen und als untauglich angesehen, eine Behebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG 2014 allein darauf gründen zu können
GZ Ra 2020/01/0278, 08.03.2021
VwGH: Das - vom BVwG gebrauchte - Argument, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sei als Spezialbehörde eingerichtet, wurde in der bisherigen Rsp schon verworfen und als untauglich angesehen, eine Behebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG 2014 allein darauf gründen zu können.