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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Arbeitsunfall – zur Frage, ob der Kläger, der im Rahmen einer Dienstreise an einem Bankomaten die erste Bargeldbehebung von seinem Bankkonto nach Überweisung des Monatsentgelts vornehmen und zu diesem Zweck seine „vergessene“ Bankomatkarte aus seinem Auto holen wollte, auf diesem Weg zum Auto unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht

Der Weg zu einem Bankomaten, um dort Bargeld zu Lasten des Gehaltskontos zu beheben, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 90 Abs 2 Z 7 B-KUVG (§ 175 Abs 2 Z 8 ASVG), selbst wenn es sich um die erste Bargeldbehebung nach der Entgeltüberweisung handelt

13. 04. 2021
Gesetze:   § 175 ASVG, § 90 B-KUVG
Schlagworte: Arbeitsunfall, Bankomat, Gehaltskonto

 
GZ 10 ObS 132/20i, 19.01.2021
 
OGH: Der Weg zu einem Bankomaten, um dort Bargeld zu Lasten des Gehaltskontos zu beheben, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 90 Abs 2 Z 7 B-KUVG (§ 175 Abs 2 Z 8 ASVG), selbst wenn es sich um die erste Bargeldbehebung nach der Entgeltüberweisung handelt.
 
 

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