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VwGH: Zum Objektivitätsgebot des ORF

Ein zutreffender sachlicher Hinweis auf eine Unwahrheit in der Aussage eines Diskussionsteilnehmers kann jedenfalls als solcher keine Verletzung des Objektivitätsgebots darstellen, ist es doch gerade die Pflicht des ORF, objektiv - und damit wahrheitsgemäß - zu berichten und alle Nachrichten und Berichte sorgfältig auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen

12. 04. 2021
Gesetze:   § 4 ORF-G, § 10 ORF-G
Schlagworte: ORF, Objektiviätsgebot, Unwahrheit in Aussage eines Diskussionsteilnehmers

 
GZ Ra 2021/03/0012, 16.02.2021
 
VwGH: Es ist anzumerken, dass ein zutreffender sachlicher Hinweis auf eine Unwahrheit in der Aussage eines Diskussionsteilnehmers jedenfalls als solcher keine Verletzung des Objektivitätsgebots darstellen kann, ist es doch gerade die Pflicht der mitbeteiligten Partei, objektiv - und damit wahrheitsgemäß - zu berichten und alle Nachrichten und Berichte sorgfältig auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen (vgl § 10 Abs 5 ORF-G). Äußert ein Kandidat für ein hohes öffentliches Amt (hier: mehrfach) die Unwahrheit, so muss es möglich sein, diesen damit zu konfrontieren.
 
Die mitbeteiligte Partei ist nach § 10 Abs 5 ORF-G verpflichtet, Nachrichten und Berichte sorgfältig auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
 
 

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