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Baurecht

VwGH: Einwendungen gegen ein Bauvorhaben (hier: Fernmeldeanlage)

Im baurechtlichen Verfahren zur Errichtung einer Fernmeldeanlage darf der Aspekt des Schutzes der Gesundheit und des Lebens von Nachbarn nicht herangezogen werden, weil dieser Aspekt im Falle einer Fernmeldeanlage von der Bundeskompetenz "Fernmeldewesen" umfasst ist

12. 04. 2021
Gesetze:   Art 10 B-VG, Art 15 B-VG
Schlagworte: Nachbarrechte, Einwendunge, Fernmeldeanlage

 
GZ Ra 2018/06/0324, 16.02.2021
 
VwGH: Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass in baurechtlichen Verfahren betreffend Fernmeldeanlagen der Aspekt des Schutzes der Gesundheit und des Lebens von Nachbarn gegenüber den von Fernmeldeanlagen typischerweise ausgehenden Gefahren nicht herangezogen werden darf, weil dieser Aspekt im Falle einer Fernmeldeanlage von der Bundeskompetenz „Fernmeldewesen“ umfasst ist.
 
 

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