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Wirtschaftsrecht

OGH: Herabsetzung eines Unternehmens - zur Tatsachenbehauptung iSd § 7 UWG iZm Behauptung eines Schutzrechtseingriffs

Die Behauptung, jemand verletze ein Patent, ist in der Regel eine Tatsachenbehauptung, deren Unterlassung gem § 7 UWG verlangt werden kann; dasselbe gilt für den Vorwurf der Markenrechtsverletzung

20. 05. 2011
Gesetze: § 7 UWG
Schlagworte: Wettbewerbsrecht, Herabsetzung eines Unternehmens, Tatsachenbehauptung, Behauptung eines Schutzrechtseingriffs

GZ 17 Ob 18/09k, 23.03.2010
OGH: Der Begriff der Tatsachenbehauptung ist nach Lehre und stRsp weit auszulegen; selbst Urteile, die nur auf entsprechende Tatsachen schließen lassen, gelten als Tatsachenmitteilungen ("konkludente Tatsachenbehauptung"). Entscheidend für die Qualifikation einer Äußerung als Tatsachenbehauptung ist, ob sich ihr Bedeutungsinhalt auf einen Tatsachenkern zurückführen lässt, der einem Beweis zugänglich ist. Schutzrechtsverwarnungen sind idR Tatsachenbehauptungen und keine Werturteile. Die Behauptung, jemand verletze ein Patent, ist in der Regel eine Tatsachenbehauptung, deren Unterlassung gem § 7 UWG verlangt werden kann. Dasselbe gilt für den Vorwurf der Markenrechtsverletzung.

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