Ein Antrag auf Abtretung der "Beschwerde" an den VfGH ist unzulässig, weil eine derartige Abtretung gesetzlich nicht vorgesehen ist
GZ Ra 2020/20/0448, 29.01.2021
VwGH: Ein Antrag auf Abtretung der "Beschwerde" an den VfGH ist unzulässig, weil eine derartige Abtretung gesetzlich nicht vorgesehen ist.