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Verfahrensrecht

VwGH: Weiterleitung eines Anbringens nach § 6 Abs 1 AVG und Postlaufprivileg iSd § 33 Abs 3 AVG

Bei Weiterleitung eines Anbringens nach § 6 Abs 1 AVG gilt das Postlaufprivileg des § 33 Abs 3 AVG nur bei Übergabe an einen Zustelldienst iSd § 2 Z 7 des ZustG zur Übermittlung an die zuständige Stelle und nicht im Fall der Staatsämterabfertigung

22. 03. 2021
Gesetze:   § 6 AVG, § 33 AVG, § 2 ZustG
Schlagworte: Weiterleitung eines Anbringens, Postlaufprivileg

 
GZ Ra 2020/02/0270, 28.01.2021
 
VwGH: Bei Weiterleitung eines Anbringens nach § 6 Abs 1 AVG gilt das Postlaufprivileg des § 33 Abs 3 AVG nur bei Übergabe an einen Zustelldienst iSd § 2 Z 7 des ZustG zur Übermittlung an die zuständige Stelle und nicht im Fall der Staatsämterabfertigung.
 
 

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