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Strafrecht

OGH: Unvollständigkeit iSd § 345 Abs 1 Z 9 StPO

Aus nicht gestellten Fragen an die Geschworenen kann Nichtigkeit aus § 345 Abs 1 Z 9 StPO nicht entwickelt werden, weil sich dieser Nichtigkeitsgrund gerade nicht auf die Fragestellung, sondern nur auf die Antwort der Geschworenen bezieht

09. 03. 2021
Gesetze:   § 345 StPO
Schlagworte: Nichtigkeit, Unvollständigkeit, nicht gestellte Eventualfragen

 
GZ 13 Os 93/20f, 09.12.2020
 
OGH: Aus nicht gestellten Eventualfragen an die Geschworenen kann Nichtigkeit aus § 345 Abs 1 Z 9 StPO nicht entwickelt werden, weil sich dieser Nichtigkeitsgrund gerade nicht auf die Fragestellung, sondern nur auf die Antwort der Geschworenen bezieht.
 
 

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