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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Rehabilitationsgeld – § 143a Abs 2 Satz 1 ASVG iZm Unterbrechungen der Versicherung in der Krankenversicherung durch den Bezug von Krankengeld während aufrechter, parallel bestehender Dienstverhältnisse

Haben zuletzt zwei Beschäftigungsverhältnisse parallel nebeneinander bestanden und sind zu Ende gegangen, stellen beide zusammen die „letzte Erwerbstätigkeit“ iSd § 143a Abs 2 Satz 1 ASVG dar und sind daher gemeinsam bei der Bemessung des Rehabilitationsgeldes zu berücksichtigen, dies unabhängig davon, dass die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung in einem der Beschäftigungsverhältnisse mit dem Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung früher als in dem anderen Beschäftigungsverhältnis geendet hat

23. 02. 2021
Gesetze:   § 143a ASVG
Schlagworte: Rehabilitationsgeld, Krankengeld, parallel bestehende Dienstverhältnisse, letzte Erwerbstätigkeit

 
GZ 10 ObS 136/20b, 24.11.2020
 
OGH: Haben zuletzt zwei Beschäftigungsverhältnisse parallel nebeneinander bestanden und sind zu Ende gegangen, stellen beide zusammen die „letzte Erwerbstätigkeit“ iSd § 143a Abs 2 Satz 1 ASVG dar und sind daher gemeinsam bei der Bemessung des Rehabilitationsgeldes zu berücksichtigen, dies unabhängig davon, dass die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung in einem der Beschäftigungsverhältnisse mit dem Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung früher als in dem anderen Beschäftigungsverhältnis geendet hat.
 
 

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