Home

Verkehrsrecht

VwGH: Befristete Erteilung einer Lenkberechtigung (iZm Annahme eines gehäuften Alkoholmissbrauchs)

Gem § 14 Abs 5 FSG-GV ist Personen, die alkohol-, suchtmittel- oder arzneimittelabhängig waren oder damit gehäuften Missbrauch begangen haben, nach einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme und unter der Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 zu erteilen oder wiederzuerteilen; für die Erfüllung des letztgenannten Tatbestandes reichen daher die vom VwG erwähnten (bloßen) „Hinweise“ auf den schädlichen Gebrauch von Alkohol bzw der „Verdacht“ eines gehäuften Alkoholmissbrauches durch die Revisionswerberin nicht (anders - in Bezug auf eine aktuelle Abhängigkeit - § 14 Abs 1 letzter Satz FSG-GV)

22. 02. 2021
Gesetze:   § 14 FSG-GV, § 24 FSG
Schlagworte: Führerscheinrecht, befristete Erteilung einer Lenkberechtigung, Annahme eines gehäuften Alkoholmissbrauchs, befürwortenden fachärztliche Stellungnahme

 
GZ Ra 2020/11/0101, 22.12.2020
 
VwGH: Gem § 14 Abs 5 FSG-GV ist Personen, die alkohol-, suchtmittel- oder arzneimittelabhängig waren oder damit gehäuften Missbrauch begangen haben, nach einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme und unter der Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 zu erteilen oder wiederzuerteilen.
 
Für die Erfüllung des letztgenannten Tatbestandes reichen daher die vom VwG erwähnten (bloßen) „Hinweise“ auf den schädlichen Gebrauch von Alkohol bzw der „Verdacht“ eines gehäuften Alkoholmissbrauches durch die Revisionswerberin nicht (anders - in Bezug auf eine aktuelle Abhängigkeit - § 14 Abs 1 letzter Satz FSG-GV).
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at