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Zivilrecht

OGH: Fahren bei Nacht mit Abblendlicht auf Freilandstraße mit 93 km/h

Wäre der PKW-Lenker bei Verwendung des Abblendlichts auf Sicht, also mit maximal 60 km/h gefahren, hätte er nach den Feststellungen die Kollision mit den langsam auf die Fahrbahn tretenden oder sich dort bereits beinahe im Stillstand befundenen Pferden verhindern können

16. 02. 2021
Gesetze:   §§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB, § 20 StVO
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Fahren auf Sicht, Fahren bei Nacht mit Abblendlicht auf Freilandstraße

 
GZ 2 Ob 172/20p, 18.12.2020
 
OGH: Auf die Feststellung, er habe trotz sofortiger Reaktion die Kollision mit den Pferden nicht verhindern können, kann die beklagte Partei ein fehlendes Verschulden des PKW-Lenkers am Unfall nicht erfolgreich stützen. Denn die Vorinstanzen haben ihm eine Verletzung des Fahrens auf Sicht (§ 20 Abs 1 StVO) zur Last gelegt, weil er bei eingeschaltetem Abblendlicht mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 93 km/h fuhr. Wäre er bei Verwendung des Abblendlichts auf Sicht, also mit maximal 60 km/h gefahren, hätte er nach den Feststellungen die Kollision mit den langsam auf die Fahrbahn tretenden oder sich dort bereits beinahe im Stillstand befundenen Pferden verhindern können.
 
 

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