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Wirtschaftsrecht

OGH: Zur Frage der Parteistellung (iSd § 14 Abs 3 FBG) eines Revisionsverbands im Verfahren nach § 10 Abs 2 FBG betreffend eine GmbH, die selbst keine gemeinnützige Bauvereinigung ist

Dem für gemeinnützige Bauvereinigungen zuständigen Revisionsverband kommt im Firmenbuchverfahren, das eine gemeinnützige Bauvereinigung betrifft, die Parteistellung nach § 14 Abs 3 FBG auch dann zu, wenn die gemeinnützige Bauvereinigung die Rechtsform einer GmbH oder einer AG hat

09. 02. 2021
Gesetze:   § 14 FBG, § 10 FBG, WGG
Schlagworte: Firmenbuchrecht, Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht, gemeinnützige Bauvereinigung, Befassung der zuständigen gesetzlichen Interessenvertretung, Österreichischer Verband Gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband, Änderungen / Löschungen, Parteistellu

 
GZ 6 Ob 233/20p, 17.12.2020
 
OGH: Dem für gemeinnützige Bauvereinigungen zuständigen Revisionsverband kommt im Firmenbuchverfahren, das eine gemeinnützige Bauvereinigung betrifft, die Parteistellung nach § 14 Abs 3 FBG auch dann zu, wenn die gemeinnützige Bauvereinigung die Rechtsform einer GmbH oder einer AG hat.
 
Dem für gemeinnützige Bauvereinigungen zuständigen Revisionsverband kommt überdies im Firmenbuchverfahren von Gesellschaften Parteistellung nach § 14 Abs 3 FBG soweit zu, als es Firmenbucheintragungen von Gesellschaftern dieser Gesellschaften betrifft, wenn der wirksame Erwerb der Gesellschafterstellung von der Zustimmung der Landesregierung nach § 10a Abs 1a WGG abhängig ist.
 
 

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