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Strafrecht

OGH: § 146 StGB – Betrug

Täuschungshandlungen zur Sicherung oder Deckung zuvor vom selben Täter begangener Vermögensstraftaten erfüllen nicht den Betrugstatbestand, soweit der Vermögensschaden bereits durch die Vortat verursacht wurde (hier: Täuschung zur Verhinderung der Rückabwicklung eines betrügerisch abgeschlossenen Kreditvertrags zum Ankauf eines Pkws und der Einziehung des Fahrzeugs, dessen Überlassung die kreditfinanzierende Bank bereits in voller Höhe geschädigt hatte)

09. 02. 2021
Gesetze:   § 146 StGB
Schlagworte: Betrug, Täuschungshandlungen, Vermögensschaden, Vortat

 
GZ 14 Os 102/20m, 03.11.2020
 
OGH: Dem Urteilssachverhalt ist nicht zu entnehmen, dass W***** durch die zu II angelastete Tat einen weiteren – zusätzlich zu dem bereits zu I verursachten – Schaden der M***** GmbH oder eines Dritten herbeizuführen versuchte, war seine Täuschung doch (bloß) darauf gerichtet, „die Rückabwicklung des Leasingvertrags und die Rückstellung bzw Einziehung des Fahrzeuges“, dessen Überlassung das genannte Unternehmen bereits in voller Höhe geschädigt hatte, zu verhindern. Strafbarkeit wegen Betrugs scheidet insoweit daher aus
 
 

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