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Zivilrecht

OGH: Zur Ersatzfähigkeit eines Verdienstentgangschadens des Leasingnehmers oder Mieters bei Beschädigung der geleasten oder gemieteten Sache

Wer für die Beschädigung einer geleasten oder gemieteten Sache haftet, die in einem Unternehmen genutzt wurde, hat auch den durch die Beschädigung verursachten Verdienstentgang des Unternehmens zu ersetzen

09. 02. 2021
Gesetze:   §§ 1295 ff ABGB, § 372 ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Leasing, Miete, Verdienstentgang des Unternehmens, Leasingentgelt, Mietzings

 
GZ 2 Ob 29/20h, 27.11.2020
 
OGH: Wer für die Beschädigung einer geleasten oder gemieteten Sache haftet, die in einem Unternehmen genutzt wurde, hat auch den durch die Beschädigung verursachten Verdienstentgang des Unternehmens zu ersetzen. Das gilt auch dann, wenn die Nutzung aufgrund eines Unterbestandverhältnisses erfolgte. Der allfällige Wegfall der Verpflichtung zur Zahlung von Mietzins oder Leasingentgelt ist als Vorteil anzurechnen.
 
 

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