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Strafrecht

OGH: Antrag auf Aufhebung des Beschlusses eines Beschwerdegerichtes

Ein Antrag auf Aufhebung des Beschlusses eines Beschwerdegerichtes mit der Behauptung, nie eine Beschwerde erhoben zu haben, ist in der StPO nicht vorgesehen

02. 02. 2021
Gesetze:   § 89 StPO
Schlagworte: Rechtsmittelgericht, Antrag auf Aufhebung des Beschlusses eines Beschwerdegerichtes

 
GZ 11 Os 118/20t, 19.11.2020
 
Eine bei der Staatsanwaltschaft Wien am 3. August 2020 eingebrachte, als Beschwerde bezeichnete Eingabe des F (ON 18) wurde (auch) als (rechtzeitige) Beschwerde gegen den bezeichneten Beschluss aufgefasst, der das OLG Wien mit Beschluss vom 29. September 2020, AZ 20 Bs 270/20g, nicht Folge gab.
 
OGH: In seinem dagegen gerichteten – dem OGH vom OLG vorgelegten – Antrag auf Aufhebung des Beschlusses des Beschwerdegerichts betont F nunmehr, keine Beschwerde an das OLG erhoben zu haben.
 
Dieser Antrag war zurückzuweisen, weil die StPO ein derartiges Vorgehen nicht vorsieht.
 
 

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