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Verfahrensrecht

VwGH: Ermittlungsverfahren iZm freisprechender Entscheidung

Die Bindungswirkung verurteilender strafgerichtlicher Entscheidungen kommt im Fall einer freisprechenden Entscheidung nicht zum Tragen; diesfalls hat die zuständige Behörde eine eigenständige Beurteilung vorzunehmen, was ein mängelfreies Ermittlungsverfahren und eine vollständige Beweiserhebung voraussetzt

25. 01. 2021
Gesetze:   §§ 37 ff AVG, § 45 AVG, § 259 StPO, § 260 StPO, § 336 StPO
Schlagworte: Ermittlungsverfahren, freisprechende Entscheidung, Bindungswirkung

 
GZ Ra 2020/01/0365, 04.12.2020
 
VwGH: Die Bindungswirkung verurteilender strafgerichtlicher Entscheidungen kommt im Fall einer freisprechenden Entscheidung nicht zum Tragen. Diesfalls hat die zuständige Behörde eine eigenständige Beurteilung vorzunehmen, was ein mängelfreies Ermittlungsverfahren und eine vollständige Beweiserhebung voraussetzt.
 
 

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