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Zivilrecht

OGH: § 1487 ABGB aF – zur Verjährungsfrist für eine Erbschaftsklage bei (äußerer) Formungültigkeit einer letztwilligen Verfügung

Wurde im Verlassenschaftsverfahren die Formgültigkeit des Testaments weder bestritten noch von Amts wegen in Zweifel gezogen, sondern der Nachlass aufgrund eines – wenn auch formungültigen – Testaments rechtskräftig eingeantwortet, so liegt eine Erklärung des letzten Willens vor, die „umgestoßen“ werden muss, weshalb die dreijährige Verjährungsfrist des § 1487 ABGB aF anzuwenden ist

19. 01. 2021
Gesetze:   § 1487 ABGB aF, § 823 ABGB
Schlagworte: Erbrecht, Verlassenschaftsverfahren, (äußere) Formungültigkeit einer letztwilligen Verfügung, Erbschaftsklage, Verjährungsfrist, Erklärung des letzten Willen umstoßen

 
GZ 2 Ob 77/20t, 27.11.2020
 
OGH: Wurde im Verlassenschaftsverfahren die Formgültigkeit des Testaments weder bestritten noch von Amts wegen in Zweifel gezogen, sondern der Nachlass aufgrund eines – wenn auch formungültigen – Testaments rechtskräftig eingeantwortet, so liegt eine Erklärung des letzten Willens vor, die „umgestoßen“ werden muss, weshalb die dreijährige Verjährungsfrist des § 1487 ABGB aF anzuwenden ist.
 
 

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