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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: § 143a ASVG – zum Zusammentreffen eines Anspruchs auf Rehabilitationsgeld mit einem Anspruch auf Urlaubsersatzleistung aus der für die Bemessung des Rehabilitationsgeldes maßgeblichen Erwerbstätigkeit

§ 143a Abs 3 Satz 1 ASVG ist dahin zu verstehen, dass bei Gewährung einer Urlaubsersatzleistung im Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses während des Bezugs von Rehabilitationsgeld der Anspruch auf Rehabilitationsgeld während des der Urlaubsersatzleistung entsprechenden darauf entfallenden Zeitraums zur Gänze ruht

12. 01. 2021
Gesetze:   § 143a ASVG
Schlagworte: Rehabilitationsgeld, Urlaubsersatzleistung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses

 
GZ 10 ObS 71/20v, 13.10.2020
 
OGH: § 143a Abs 3 Satz 1 ASVG ist dahin zu verstehen, dass bei Gewährung einer Urlaubsersatzleistung im Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses während des Bezugs von Rehabilitationsgeld der Anspruch auf Rehabilitationsgeld während des der Urlaubsersatzleistung entsprechenden darauf entfallenden Zeitraums zur Gänze ruht.
 
 

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