Home

Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob es dem Hausverwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung möglich ist, einen unzulässigen Eingriff eines Wohnungseigentümers nachträglich zu genehmigen, weil die getroffene Maßnahme im Hinblick auf noch in Auftrag zu gebende Sanierungsmaßnahmen sowieso erforderlich ist

Da der bestellte Verwalter von Wohnungseigentum im Rahmen der ordentlichen Verwaltung autonom zuständig ist, kann die von der Beklagten beauftragte Maßnahme letztlich nicht anders gesehen werden, als wäre sie vom Verwalter zur Vorbereitung (gleichzeitig oder später) beauftragter Sanierungsmaßnahmen in Auftrag gegeben worden und ist damit als Vorarbeit Teil der Erhaltung iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG

29. 12. 2020
Gesetze:   § 20 WEG, § 28 WEG
Schlagworte: Wohnungseigentumsrecht, Hausverwalter, ordentliche Verwaltung, unzulässiger Eingriff eines Wohnungseigentümers, nachträgliche Genehmigung, Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung

 
GZ 5 Ob 97/20f, 22.10.2020
 
OGH: Die von der Beklagten (zunächst eigenmächtig) hergestellte Öffnung der Gartenmauer soll nach der Erklärung des Hausverwalters der Durchführung bevorstehender, behördlich angeordneter Sanierungsmaßnahmen dienen, die unzweifelhaft der Erhaltung und damit der ordentlichen Verwaltung zuzuordnen sind. Da der bestellte Verwalter von Wohnungseigentum im Rahmen der ordentlichen Verwaltung autonom zuständig ist, kann die von der Beklagten beauftragte Maßnahme letztlich nicht anders gesehen werden, als wäre sie vom Verwalter zur Vorbereitung (gleichzeitig oder später) beauftragter Sanierungsmaßnahmen in Auftrag gegeben worden und ist damit als Vorarbeit Teil der Erhaltung iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG. Mit seiner Erklärung hat er die eigenmächtige Verwaltungsmaßnahme der Beklagten nachträglich genehmigt, sodass die verbotene Eigenmacht vor Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz weggefallen und der Wiederherstellungsanspruch erloschen ist.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at