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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob aus der Nichteinhaltung des Schriftlichkeitsgebots des § 3 Abs 6 BauKG die Passivlegitimation des Bauherrn für Arbeitsunfälle auf der Baustelle folgt

Der Bauherr kann sich gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht auf die nur mündlich oder konkludent erfolgte Bestellung eines Baustellenkoordinators berufen

15. 12. 2020
Gesetze:   § 3 BauKG
Schlagworte: Bauarbeitenkoordination, Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Arbeitnehmerschutz, Schadenersatzrecht, Arbeitsunfall, Nichteinhaltung des Schriftlichkeitsgebots, Passivlegitimation des Bauherrn

 
GZ 2 Ob 93/20w, 17.09.2020
 
OGH: Der Bauherr kann sich gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht auf die nur mündlich oder konkludent erfolgte Bestellung eines Baustellenkoordinators berufen. Vielmehr haftet er in diesem Fall selbst für die Verletzung von Pflichten, die nach dem BauKG den Koordinator träfen.
 
 

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