Die Frage, ob ein Parkplatz eine bauliche Anlage darstellt, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG
GZ Ra 2020/06/0192, 16.10.2020
VwGH: Die Frage, ob ein Parkplatz eine bauliche Anlage darstellt, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG.