Home

Strafrecht

OGH: Versuchte Untreue (§ 153, § 15 StGB) – straflose Vorbereitungshandlung einer Bankangestellten iZm Abschluss von Kreditverträgen

Das Stadium einer straflosen Vorbereitungshandlung wird jedenfalls überschritten, wenn der Täter, der zum Abschluss von Kreditverträgen im Namen einer Bank befugt ist, in Kenntnis der Kreditunwürdigkeit der potentiellen Kreditnehmer und der Vorlage gefälschter oder inhaltlich unrichtiger Unterlagen falsche Daten in das bankinterne EDV-System einspeist, um die automatisierte Erstellung der Kreditverträge und im unmittelbaren Anschluss daran deren Unterfertigung durch die Kreditnehmer zu erwirken

17. 11. 2020
Gesetze:   § 153 StGB, § 15 StGB
Schlagworte: Untreue, Versuch, Bankangestellter, straflose Vorbereitungshandlung, Kreditverträge

 
GZ 14 Os 27/20g, 21.07.2020
 
OGH: Durch das Verhalten der Angeklagten, die unter wissentlichem Missbrauch ihrer Befugnis, im Namen der B***** AG Kreditverträge mit Privatpersonen bis zu einer Kreditsumme von 75.000 Euro abzuschließen, in Kenntnis der Kreditunwürdigkeit der potentiellen Kreditnehmer sowie des Umstands, dass die von diesen vorgelegten Unterlagen gefälscht (Lohnbestätigungen, und Sozialversicherungsauszüge) oder inhaltlich unrichtig (Selbstauskünfte und Haushaltsrechnungen) waren, jeweils mit Vermögensschädigungsvorsatz falsche Daten in das EDV-System der Bank einspeiste, um die automatisierte Erstellung der Kreditverträge und im unmittelbaren Anschluss daran deren Unterfertigung durch die Kreditnehmer zu erwirken , wurde das Stadium einer straflosen Vorbereitungshandlung jedenfalls überschritten wurde.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at