Die Frage, ob eine bestimmte bauliche Anlage ein "aliud" darstellt oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG
GZ Ra 2020/05/0169, 22.09.2020
VwGH: Die Frage, ob eine bestimmte bauliche Anlage ein "aliud" darstellt oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre, was in der - gesondert darzustellenden - Zulässigkeitsbegründung aufzuzeigen wäre.